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Pressemitteilung

Covenant: Staatsregierung korrigiert falsche Antwort zu Ministergespräch – Rudolph hakt nach

15. Oktober 2026

Ein Gespräch des Wirtschaftsministers mit Covenant fand statt – doch in der Antwort auf Nico Rudolphs Kleine Anfrage blieb es zunächst unberücksichtigt. Inzwischen hat die Staatsregierung ihre Auskunft berichtigt, die Ursache des Fehlers aber nicht erklärt. Rudolph kündigt zwei Folgeanfragen an: zum Zustandekommen der falschen Antwort und zur staatlichen Unterstützung der geplanten Marschflugkörperproduktion bei Leipzig.

Covenant: Staatsregierung berichtigt Falschaussage in Kleiner Anfrage zu Ministergespräch – Rudolph fordert Aufklärung

Nico Rudolph, Sprecher für Frieden, Europa und Ostdeutschland der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, fordert Aufklärung über eine falsche Auskunft der Staatsregierung zur geplanten Marschflugkörperproduktion von Covenant bei Leipzig. In der Antwort auf seine Kleine Anfrage (Drs. 8/8258) blieb ein bereits erfolgtes Gespräch zwischen Wirtschaftsminister Dirk Panter und Vertretern des Unternehmens zunächst unberücksichtigt. Die Staatsregierung hat ihre Antwort inzwischen berichtigt, den Fehler jedoch nicht erklärt. Rudolph kündigt deshalb zwei Folgeanfragen an.

In seiner Kleinen Anfrage hatte Rudolph ausdrücklich nach bereits durchgeführten Maßnahmen, Gesprächen, Prüfungen und Verwaltungsakten im Zusammenhang mit dem Vorhaben gefragt. Die Staatsregierung beantwortete diese Frage am 28. September 2026 mit „Nein“. Mit Schreiben vom 9. Oktober korrigierte sie die Auskunft: Bereits am 13. Juli hatte Panter mit Vertretern von Covenant Industries im Wirtschaftsministerium gesprochen. Weshalb dieses Treffen in der ursprünglichen Antwort nicht angegeben wurde und wodurch die Berichtigung veranlasst wurde, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Auch die Inhalte und Ergebnisse des Gesprächs bleiben offen.

Wir fragen ausdrücklich nach Gesprächen und Maßnahmen zu dieser Rüstungsansiedlung und bekommen ein schlichtes Nein. Das hat sich als Falschaussage herausgestellt. Dabei hatte der Wirtschaftsminister selbst bereits mit dem Unternehmen am Tisch gesessen. Da drängt sich doch die Frage auf, wie eine solche Antwort zustande kommen konnte. War das Schlamperei oder war es Vorsatz? Wir reden hier schließlich über ein Gespräch auf Ministerebene, das zum Zeitpunkt der Beantwortung längst stattgefunden hatte.

Mit einer ersten Folgeanfrage will Rudolph klären, welche Stellen an der Erstellung der ursprünglichen Antwort beteiligt waren, weshalb das Ministergespräch nicht berücksichtigt wurde und wann der Fehler festgestellt wurde. Dabei soll auch offengelegt werden, wie die Vollständigkeit der berichtigten Antwort überprüft wurde.
Eine zweite Folgeanfrage richtet sich auf die staatliche Begleitung der Ansiedlung. Neben den Inhalten und Ergebnissen des Ministergesprächs geht es um die Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung Sachsen, mögliche Förderberatungen und die Vorbereitung von Genehmigungsverfahren.

Rudolph hatte erst wenige Tage zuvor die Beantwortung seiner Kleinen Anfrage zu personenbezogenen EU-Sanktionen kritisiert. Die Staatsregierung hatte eine Fristverlängerung mit umfangreichen behördlichen Ermittlungen begründet, in ihrer Antwort jedoch überwiegend auf eine frühere Drucksache verwiesen. Welche konkreten Ergebnisse die angekündigten Ermittlungen erbracht hatten, blieb offen.

Innerhalb weniger Tage haben wir damit zum zweiten Mal Anlass, die Beantwortung unserer parlamentarischen Anfragen zu beanstanden. Im ersten Fall bleibt unklar, wofür die zusätzlich beantragte Bearbeitungszeit benötigt wurde. Im zweiten Fall muss die Staatsregierung eine falsche Antwort zu einem Gespräch ihres eigenen Wirtschaftsministers berichtigen. Was ist das für eine Arbeitsweise? Wir müssen uns darauf verlassen können, dass parlamentarische Anfragen sorgfältig, richtig und vollständig beantwortet werden. Die Staatsregierung muss die offenen Fragen in beiden Fällen nachvollziehbar klären.

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