Erst braucht die Staatsregierung wegen aufwendiger Ermittlungen mehr Zeit, dann verweist sie überwiegend auf längst vorliegende Antworten: So wurde Nico Rudolphs Kleine Anfrage zu personenbezogenen EU-Sanktionen beantwortet. Welche Ergebnisse die angekündigten Ermittlungen erbracht haben, bleibt offen. Rudolph fordert eine nachvollziehbare Erklärung – denn parlamentarische Kontrolle braucht vollständige Antworten.
Erst Fristverlängerung wegen aufwendiger Ermittlungen, dann Verweis auf alte Antworten – Rudolph fordert Aufklärung
Nico Rudolph, Sprecher für Frieden, Europa und Ostdeutschland der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, kritisiert das Vorgehen der Staatsregierung bei der Beantwortung seiner Kleinen Anfrage zu personenbezogenen EU-Sanktionen (Drs. 8/8198). Die Staatsregierung hatte eine Fristverlängerung mit umfangreichen behördlichen Ermittlungen begründet. Die schließlich vorgelegte Antwort verweist jedoch überwiegend auf eine bereits im Juli beantwortete Kleine Anfrage. Rudolph stellt deshalb die Notwendigkeit der Fristverlängerung infrage und fordert eine Erklärung.
Die Staatsregierung beantragt zusätzliche Zeit für angeblich aufwendige Ermittlungen und Abstimmungen zwischen verschiedenen Behörden. Am Ende bekommen wir im Wesentlichen Verweise auf Antworten, die schon seit Monaten vorliegen. Da drängt sich doch die Frage auf, ob das Instrument der Fristverlängerung hier missbräuchlich genutzt wurde.
In ihrem Schreiben vom 14. September 2026 hatte die Staatskanzlei die Fristverlängerung ausdrücklich damit begründet, dass die erfragten Informationen nicht gesondert statistisch erfasst würden und deshalb eine händische Auswertung verschiedener Vorgänge erforderlich sei. Zudem seien Abstimmungen zwischen mehreren Ressorts und nachgeordneten Behörden notwendig, die mit einem erheblichen Zeit- und Koordinierungsaufwand verbunden seien. Landtagspräsident Alexander Dierks genehmigte daraufhin eine Verlängerung der Antwortfrist bis zum 9. Oktober 2026.
Die an diesem Tag vorgelegte Antwort fällt allerdings äußerst knapp aus: Bei den ersten drei Fragen verweist die Staatsregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (Drs. 8/7238) und erklärt zu den Fragen 2 und 3, dass ihr keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse vorlägen. Bei den übrigen beiden Fragen beschränkt sie sich auf allgemeine rechtliche Ausführungen und einen weiteren Verweis auf dieselbe Drucksache. Welche konkreten Ergebnisse die zuvor angekündigten umfangreichen Ermittlungen erbracht haben, geht aus der Antwort nicht hervor.
Dabei hatte Rudolph mit seiner Anfrage auch Aspekte aufgegriffen, die über die frühere Kleine Anfrage hinausgingen. Dazu gehörten insbesondere mögliche Auskunftsersuchen von Bundes- und EU-Behörden im Vorfeld von Sanktionslistungen sowie die tatsächliche Beteiligung sächsischer Behörden an der Umsetzung und Durchsetzung personenbezogener Sanktionen.
Ich lasse mir nicht erzählen, dass für den Verweis auf eine längst vorliegende Drucksache anderthalb zusätzliche Wochen Bearbeitungszeit notwendig waren. Wenn tatsächlich umfangreiche Ermittlungen und Auswertungen stattgefunden haben, dann soll die Staatsregierung offenlegen, welche Behörden was geprüft haben und zu welchen Ergebnissen sie gekommen sind. Wer eine Fristverlängerung mit erheblichem Verwaltungsaufwand begründet, muss diesen Aufwand auch nachvollziehbar erklären können. Das parlamentarische Fragerecht ist kein unverbindliches Auskunftsersuchen, sondern ein verfassungsrechtlich verankertes Kontrollinstrument. Fristverlängerungen dürfen nicht dazu dienen, diese Kontrolle unnötig hinauszuzögern. Ich werde nachbohren.