Eingefrorenes Vermögen, Reisebeschränkungen und erhebliche Hürden selbst für die Unterstützung durch Freunde: EU-Sanktionen können tief in das Leben einzelner Menschen eingreifen, ohne dass zuvor ein Strafgericht über ihre Schuld entschieden hat. In der vierten Folge von „Rudolphs Runder Tisch“ spreche ich mit Hannes Hofbauer und Markus Haintz darüber, was das für unsere Grundrechte bedeutet.
Dr. Hannes Hofbauer ist Historiker, Publizist und Verleger beim Wiener Promedia Verlag. In seinem Buch „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ untersucht er diese Entwicklung und ihre historischen Vorläufer. Vor einigen Monaten war er bereits bei mir im Chemnitzer Bürgerbüro zu Gast. Rechtsanwalt Markus Haintz, den ich beim Festival der Meinungsfreiheit in Magdeburg persönlich kennengelernt habe, beschäftigt sich vor allem mit politischem Strafrecht und Äußerungsrecht. Er erlebt in seiner Arbeit, welche Folgen Sanktionen und die Angst vor möglichen Verstößen haben.
Sanktionen ohne vorheriges Strafurteil
Beim Wort Sanktionen denken viele zunächst an Staaten, Handelsbeschränkungen und wirtschaftlichen Druck. Hannes zeichnet im Gespräch nach, wie die EU ihre personenbezogenen Sanktionen im Ukraine-Konflikt seit 2014 ausgeweitet hat. Inzwischen stehen auch Journalisten und Publizisten aus Deutschland und der Schweiz auf den Listen. Wir sprechen unter anderem über Jacques Baud, Hüseyin Doğru, Thomas Röper und Alina Lipp.
Für Betroffene kann eine Listung bedeuten, dass ihr Vermögen eingefroren wird, ihnen grundsätzlich keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt werden dürfen und Einreise- beziehungsweise Durchreiseverbote gelten. Über den zugrunde liegenden Sanktionsbeschluss entscheiden die Mitgliedstaaten im Rat der EU einstimmig. Eine vorherige strafrechtliche Verurteilung ist dafür nicht erforderlich.
Markus erläutert, dass Betroffene eine Überprüfung ihrer Listung beantragen und vor dem Gericht der Europäischen Union klagen können. Er beschreibt aber auch, wie aufwendig die rechtliche Gegenwehr ist. Die Sanktionen wirken bereits, während die Betroffenen erst um ihre Aufhebung kämpfen müssen. Wer seine wirtschaftliche Grundlage verliert, soll sich dann unter diesen Bedingungen sein Recht erstreiten. Dass es einen Rechtsweg gibt, beantwortet noch lange nicht die Frage, wie wirksam er einen Menschen in dieser Lage schützt.
Deshalb frage ich meine Gäste auch, warum die Verantwortlichen diesen Weg wählen, statt Vorwürfe in einem regulären Strafverfahren klären zu lassen. Beide sehen darin einen politisch bequemeren Zugriff: Eine EU-Verordnung wirkt unmittelbar, während in einem Strafverfahren konkrete Tatvorwürfe geprüft werden müssen und sich der Beschuldigte dagegen verteidigen kann.
Die Einschüchterung reicht weit über die Betroffenen hinaus
Besonders bedrückend finde ich, dass die Folgen nicht bei den Sanktionierten enden. Hannes berichtet von Menschen, die ihn fragen, ob sie überhaupt noch eine Solidaritätsveranstaltung besuchen oder einen Aufruf unterschreiben dürfen. Schon die Unsicherheit darüber, was erlaubt ist, hält Menschen davon ab, sich öffentlich an die Seite eines Betroffenen zu stellen.
Markus weist dabei auf eine wichtige Unterscheidung hin: Unterstützung ist nicht pauschal in jeder Form verboten. Es gibt Ausnahmen und Genehmigungsmöglichkeiten, etwa für die Deckung von Grundbedürfnissen. Die Bundesbank kann dafür unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Welche Hilfe zulässig ist, hängt jedoch von den jeweiligen Regeln ab. Für Angehörige und Freunde wird damit selbst die alltägliche Unterstützung zu einer rechtlichen Frage.
Genau darin sehen meine Gäste einen wesentlichen Effekt dieser Politik: Man trifft einzelne Menschen und verunsichert zugleich alle, die mit ihnen arbeiten, über sie berichten oder ihnen helfen möchten. Ein Journalist überlegt sich das nächste Interview, ein Unterstützer zieht sich zurück, ein Dienstleister beendet vorsorglich die Zusammenarbeit. So wirkt eine Sanktionsliste weit über die Namen hinaus, die tatsächlich darauf stehen.
Wenn ein Interview zum Problem für die Bank wird
Wie das praktisch aussehen kann, schildert Markus am Beispiel des Journalisten Flavio von Witzleben. Nach seiner Darstellung wurde diesem bei einer Kontokündigung unter anderem eine Geschäftsbeziehung zu Thomas Röper entgegengehalten. Der Hintergrund: Er hatte Röper interviewt. Eine Tätigkeit, die zum normalen Beruf eines Journalisten gehört, wird damit zum Anlass für Misstrauen.
Solche Kontokündigungen werden häufig unter dem Begriff „De-Banking“ zusammengefasst. Sie können auch Menschen treffen, die selbst auf keiner Sanktionsliste stehen. Markus beschreibt, wie Banken aus Sorge vor möglichen Risiken Verbindungen abbrechen und Betroffene anschließend um ein Konto kämpfen müssen.
Wer journalistisch arbeitet, braucht ein Konto, um Einnahmen zu erhalten und Rechnungen zu bezahlen. Wird dieser Zugang entzogen, gerät die Arbeit ganz praktisch in Gefahr. Da hilft der Hinweis wenig, jemand dürfe seine Meinung selbstverständlich weiterhin sagen. Er muss schließlich auch von etwas leben können.
Wer entscheidet, welche Informationen wir sehen dürfen?
Wir sprechen außerdem über den Zugang zu russischen Medien und das Weiterleiten ihrer Inhalte. Markus macht deutlich, dass man zwischen dem Abrufen von Informationen und ihrer eigenen Weiterverbreitung unterscheiden muss. Bei der Verbreitung von RT-Inhalten kann auch eine unentgeltliche Veröffentlichung unter das Verbot fallen. Dass damit kein Geld verdient wird, schützt also nicht automatisch vor rechtlichen Folgen. Das hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2026 klargestellt.
Für mich bleibt dabei die grundsätzliche Frage, warum man mündigen Bürgern nicht zutraut, unterschiedliche Darstellungen selbst zu beurteilen. Natürlich gibt es Propaganda, einseitige Berichterstattung und falsche Behauptungen. Gerade deshalb müssen Menschen vergleichen und widersprechen können. Eine Politik, die festlegt, welche Sichtweisen überhaupt zugänglich sein sollen, steht dazu in einem erheblichen Widerspruch.
Im Gespräch erinnere ich an die EU-Werbung für Meinungsfreiheit. Auf Plakaten lässt sich dieses Versprechen offenbar leichter vertreten als im Umgang mit politisch unbequemen Stimmen.
Meinungsfreiheit und Frieden gehören zusammen
Hannes ordnet die heutigen Sanktionen historisch ein. Er spricht über Proskriptionslisten im alten Rom, Ausbürgerungen im 19. und 20. Jahrhundert und die Berufsverbote der 1970er Jahre. Ihn beschäftigt dabei besonders, wie Menschen durch politische Entscheidungen wirtschaftlich und gesellschaftlich ausgegrenzt werden.
Seine größte Sorge gilt dem Zusammenhang zwischen der Einschränkung öffentlicher Debatten und der Vorbereitung einer größeren militärischen Auseinandersetzung mit Russland. Markus teilt diese Befürchtung. Beide warnen davor, dass Feindbilder verfestigt und abweichende Stimmen verdrängt werden, während die militärische Konfrontation weiter vorangetrieben wird.
Hannes sieht im Rückgriff auf Sanktionen und Zensur zugleich ein Zeichen politischer Schwäche. Wer Menschen mit seinen Argumenten überzeugt, muss ihre Informationsmöglichkeiten nicht auf diese Weise beschneiden. Daraus ergibt sich für ihn auch die Hoffnung, dass öffentliche Kritik und Aufklärung etwas verändern können.
Solidarität darf nicht an der Lagergrenze enden
Zum Ende geht es deshalb darum, was wir dieser Entwicklung entgegensetzen können. Ich greife im Gespräch den Satz „Bestrafe einen, erziehe hundert“ auf. Wenn einzelne Menschen zum abschreckenden Beispiel gemacht werden, dürfen die anderen 99 nicht einfach schweigend zusehen.
Dazu gehört, die Fälle bekannt zu machen, rechtlich mögliche Unterstützung zu organisieren und politischen Druck aufzubauen. Vor allem müssen wir aufhören, die Verteidigung von Grundrechten davon abhängig zu machen, ob uns die politische Haltung des Betroffenen gefällt. Markus wirbt ausdrücklich dafür, bei Meinungsfreiheit und Frieden über politische Lager hinweg zusammenzuarbeiten. Diesen Appell teile ich. Wer bei einer konkreten Frage gemeinsam handelt, muss deshalb nicht in allen anderen Fragen übereinstimmen.
Ich danke Hannes Hofbauer und Markus Haintz für das Gespräch. Schaut euch die Folge an und schreibt eure Gedanken dazu in die Kommentare: Wie passen solche Sanktionen zum Anspruch der EU, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit zu verteidigen?