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OstdeutschlandPressemitteilung

Nur 57,5 Prozent Ostdeutsche in Sachsens Führungsetagen – Repräsentationslücke erklärungsbedürftig

24. September 2026

Nur 57,5 Prozent der Führungskräfte in der sächsischen Staatsverwaltung stammen laut Antwort auf eine Kleine Anfrage aus Ostdeutschland. Nico Rudolph fordert aktuelle Vergleichszahlen und regelmäßige Erhebungen, um die Repräsentationslücke belastbar aufzuklären.

Nur 57,5 Prozent der Führungskräfte in der sächsischen Staatsverwaltung stammen nach der Definition der Staatsregierung aus Ostdeutschland. In den obersten Staatsbehörden sind es 54,8 Prozent, in den allgemeinen Staatsbehörden lediglich 52,0 Prozent und in den besonderen Staatsbehörden 63,0 Prozent. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage „Repräsentation von Ostdeutschen in Führungspositionen des Freistaates Sachsen“ (Drs. 8/8168) des BSW-Abgeordneten Nico Rudolph, Sprecher für Frieden, Europa und Ostdeutschland der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, hervor. Als Führungskräfte wurden Bedienstete ab Besoldungsgruppe A 16 beziehungsweise der Besoldungsordnung B sowie vergleichbar außertariflich Beschäftigte erfasst.

Die Zahlen werfen die Frage auf, ob Ostdeutsche selbst in der Verwaltung eines ostdeutschen Bundeslandes in den Führungsetagen angemessen repräsentiert sind. Ein aktueller amtlicher Vergleich nach exakt derselben Definition liegt bislang nicht vor. Die verfügbaren Daten geben jedoch einen deutlichen Anhaltspunkt: Nach der auf dem Zensus 2011 beruhenden Zweiten Sächsischen Wanderungsanalyse waren damals bereits 81 Prozent der Bevölkerung Sachsens in Sachsen selbst geboren. Bei den 35- bis unter 50-Jährigen und den 50- bis unter 65-Jährigen lag der Anteil sogar jeweils bei mehr als 82 Prozent. Menschen, die in den übrigen ostdeutschen Ländern geboren wurden, sind darin noch nicht enthalten. Die Definition der Staatsregierung in Drs. 8/8168 zählt dagegen auch diese Personen als Ostdeutsche.

Dazu erklärt Nico Rudolph:

„57,5 Prozent sind für Sachsen kein Wert, den man einfach als Erfolg verbuchen kann. Wenn in einem ostdeutschen Bundesland nur gut jede zweite Führungskraft in den obersten und allgemeinen Staatsbehörden ostdeutscher Herkunft ist, müssen wir genauer hinschauen. Schon die amtlichen Bevölkerungsdaten von 2011 zeigen, dass damals mehr als vier Fünftel der Sachsen auch in Sachsen geboren waren – Ostdeutsche aus den anderen neuen Ländern noch gar nicht eingerechnet.“

Wie groß die Repräsentationslücke heute genau ist, soll nun eine weitere Kleine Anfrage klären.

„Wir brauchen aktuelle Vergleichszahlen für die Bevölkerung, die Staatsverwaltung insgesamt und die Besoldungs- und Entgeltgruppen, aus denen sich die Führungskräfte rekrutieren. Dann lässt sich auch belastbar feststellen, ob und an welcher Stelle Ostdeutsche auf dem Weg in die Führungsebenen verloren gehen.“

Dass der Vergleich mit dem Bevölkerungsanteil sachgerecht ist, zeigt auch die Praxis des Bundes. Das Bundeskonzept „Ostdeutsche in Führungspositionen“ stellt den Anteil ostdeutscher Führungskräfte ausdrücklich ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung gegenüber. Die Bundesregierung bezifferte diesen Bevölkerungsanteil mit etwa 20 Prozent und leitete aus deutlich niedrigeren Anteilen in den Führungsebenen der Bundesverwaltung eine Unterrepräsentation ab. Bund und ostdeutsche Länder haben bereits in der Riemser Erklärung von 2022 vereinbart, das Repräsentationsdefizit Ostdeutscher in Führungspositionen abzubauen.

Umso kritischer bewertet Rudolph, dass die Sächsische Staatsregierung keine regelmäßige Erhebung zur regionalen Herkunft ihrer Führungskräfte plant. Dabei verweist sie in ihrer Antwort selbst auf Bundeskonzept und Elitenmonitor, wonach eine rein passive Personalpolitik und das bloße Warten auf den Generationenwechsel nicht ausreichen, um die strukturelle Unterrepräsentation Ostdeutscher zu überwinden. Als Maßnahmen nennt sie Hospitationen und Personaltausch sowie Führungs- und Mentoringprogramme.

Rudolph:

„Sachsen hat sich gemeinsam mit dem Bund verpflichtet, das Repräsentationsdefizit anzugehen. Dann reicht es nicht, Programme aufzulegen und anschließend auf eine regelmäßige Datenerhebung zu verzichten. Wer das Problem abbauen will, muss wissen, wie groß es ist und ob es kleiner wird. Alles andere ist Personalpolitik im Blindflug.“

Wie unzureichend die Datengrundlage teilweise ist, zeigt auch die Antwort zum Personalaustausch mit dem Bund. Seit der Riemser Erklärung wurden nach Angaben der Staatsregierung insgesamt 16 Hospitationen und Abordnungen zwischen der sächsischen Staatsverwaltung und der Bundesverwaltung durchgeführt. Das Innenministerium ist darin jedoch nicht enthalten. Dort seien die entsprechenden Daten elektronisch nicht recherchierbar. Bei mehr als 17.000 aktiven Bediensteten müssten Personalakten und Haushaltsunterlagen händisch ausgewertet werden; die Staatsregierung beziffert den Aufwand auf rund 4.250 Arbeitsstunden beziehungsweise 106 Arbeitswochen einer Sachbearbeitung.

„Dass ein Ressort mit mehr als 17.000 Beschäftigten eine solche grundlegende Personalinformation nicht elektronisch auswerten kann und dafür mehr als zwei Jahre Aktenrecherche veranschlagt, spricht für erhebliche Defizite bei der Datenerfassung. Wer Repräsentation ernsthaft verbessern will, braucht nicht nur gute Absichten, sondern belastbare Daten und überprüfbare Ergebnisse.“

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