Rede im Landtag: 36 Jahre nach der Wende – Schluss mit Stasi-Überprüfungen!

Am 5. Februar habe ich im Sächsischen Landtag zum CDU/SPD-Antrag über die Überprüfung von Abgeordneten auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium der Staatssicherheit gesprochen. In meiner Rede habe ich deutlich gemacht, warum ich Abgeordnetenüberprüfungen auf eine frühere Tätigkeit für das MfS heute für nicht mehr angebracht halte. Ich habe zwischen strafrechtlich relevantem Handeln und einer bloßen formalen Verpflichtung unterschieden und darauf hingewiesen, dass selbst schwere Straftaten in Deutschland verjähren, während politische Bewertungen hier zeitlich unbegrenzt fortgeführt werden sollen.
Zudem habe ich betont, dass sogenannte Transparenzmaßnahmen für die Betroffenen faktisch eine nachträgliche Bestrafung darstellen und in der Vergangenheit immer wieder politisch instrumentalisiert wurden. Statt alte Gräben neu zu öffnen, habe ich dafür plädiert, Menschen nach ihrem heutigen Handeln zu beurteilen und den Blick auf gesellschaftliche Versöhnung und die Zukunft zu richten.

Hier dokumentiere ich meine Rede im Wortlaut:

Sehr geehrter Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss vorausschicken, dass ich keine Familienangehörigen habe, die für das MfS tätig waren. Aber ich weiß zumindest von meinem Vater, dass er eine Akte besaß und auch mit persönlichen Nachteilen zu kämpfen hatte. Trotz dieses familiären Hintergrundes halte ich Abgeordnetenüberprüfungen für ein überkommenes Relikt aus alten Zeiten. Warum?

Für die Frage, ob solche Überprüfungen auf Mitarbeit beim MfS angebracht ist, sind drei Ebenen zu betrachten:

Zunächst ist da die zeitliche Ebene. Seit der Wende im Herbst 1989 sind 36 Jahre vergangen. Das ist schon zwei mal die Zeit, in der ein Neugeborenes zum Erwachsenen wird. Die DDR selbst bestand nur reichlich 40 Jahre, zum Ablauf dieser Legislaturperiode ist sie so lange Geschichte, wie sie selbst Bestand hatte. Und trotzdem will man hier immer weiter machen.

In Deutschland verjährt eine Straftat, also ein moralisch verurteilenswertes Handeln – bis auf Mord – nach spätestens 30 Jahren. Die bloße Verpflichtung zur Arbeit beim MfS ist aber an sich – ohne Bezug zu konkreten Handlungen – noch nicht verurteilenswert. Die DDR war ein völkerrechtlich anerkannter Staat, damit auch seine Gesetze, Dienste und Behörden. Es gab viele, die trotz des Blickes auf die Schwächen der DDR Sympathisanten oder zumindest keine Gegner des Staates waren.

Viele haben sich im Jugendalter für das MfS verpflichtet, manche wurden bspw. einfaches Mitglied in einem Wachregiment, ohne sich damit automatisch moralisch unanständig verhalten zu haben. Das unterscheidet sie von Straftätern, deren Schuld bewiesen ist. Warum sollten wir dann bei Ihnen länger auf ihre Taten schauen als bei Straftätern?

Ein MDR-Journalist meinte, Verjährungsfristen wären nicht angebracht, denn es ginge ja nicht um Bestrafung, sondern um Transparenz. Aber natürlich wird jeder Betroffene die Folgen solche Enthüllungen als Bestrafung empfinden. Auch die politische Instrumentalisierung der Thematik in den letzten Jahrzehnten widerspricht der Meinung, es ginge um Transparenz.

Wenn es wirklich nur um Transparenz ginge, dann müssten das die Wähler doch wissen, bevor sie diejenige Person und Partei wählen, und nicht erst danach, oder? Damit müsste aber eine ganz andere Handhabe im Wahlrecht einhergehen, die wir freilich ebenso falsch finden würden.

Auch die gesellschaftliche Ebene ist zu betrachten. Die Gesellschaft ist bereits gespalten. Sollten wir hier alte Gräben neu aufmachen oder nicht lieber versuchen, sie perspektivisch zu schließen? Können Stasi-Überprüfungen 2026 gesellschaftliche Gräben schließen? Wohl kaum.

Wäre es nicht an der Zeit, alte Rachegefühle beiseite zu schieben, besonnen zu agieren und nach vorn zu schauen?

Und dort kommt der individuelle Faktor ins Spiel. Kann man den Menschen nicht zutrauen, dass – falls sie moralisch verwerfliche Dinge getan haben sollten – sie das dann nach über dreieinhalb Jahrzehnten auch selbst erkennen?

Man kann nicht für eine Regelung stimmen, die man nicht für angebracht hält. Wir werden daher dagegen stimmen.

Vielen Dank.

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