Der Bundesrat hat auch mit der Stimme Sachsens mehrheitlich einer Gesetzesinitiative Hessens zugestimmt, nach der die Leugnung des Existenzrechts Israels zukünftig unter Strafe zu stellen sei. Der Antrag war im Vorfeld aufgrund seiner offenkundigen Verfassungswidrigkeit bereits deutlich in der Kritik.
„Die Zustimmung Sachsens im Bundesrat zur CDU-geführten Gesetzesinitiative aus Hessen, unter Strafe zu stellen, dass ein Existenzrecht Israels geleugnet werde, ist kein Mittel gegen Antisemitismus, sondern ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und damit das Grundgesetz, ein weiterer Schritt zur Kriegsertüchtigung und ein indirekter Angriff auf das internationale Völkerrecht“, so Nico Rudolph, Sprecher für Frieden, Europa und Ostdeutschland der BSW-Landtagsfraktion Sachsen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat bereits festgestellt, dass es sich um einen verfassungswidrigen Entwurf handelt und eine große Anzahl von Juristen haben bereits ernsthafte Bedenken angemeldet. Die Abwehr von Antisemitismus ist damit nicht möglich, dem Kampf gegen tatsächliche Judenfeindschaft wird ein Bärendienst erwiesen.
In Wahrheit geht es um das weitere Zurückdrängen bürgerrechtlicher Grundfreiheiten in Zeiten der Kriegsertüchtigung.
1. Im Völkerrecht existiert kein Existenzrecht für Staaten. Woher sonst soll ein Existenzrecht kommen, wenn nicht von dort? Mit dem Antrag wird die Legitimität des Völkerrechts als der entscheidende Beurteilungsmaßstab angegriffen.
2. Hier geht es darum, offenkundig verfassungswidrige Gesetze umzusetzen, die dann mehrere Jahre bis zur Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht faktische Wirkmacht haben, also Friedensaktivisten einschüchtern sollen und in dieser Zeit bis zur Aufhebung Gerichtsverfahren möglich machen, die Geld kosten und einschüchternd wirken.
3. Hier ist ein Präzedenzfall zu erkennen, die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit anzugreifen, um sie im (Vor-)Kriegs- oder Krisenfall noch weiter zu demontieren. Die Initiative steht im Zusammenhang mit der geforderten „Kriegstüchtigkeit“, bei der bürgerliche Freiheitsrechte hinderlich sind. Hier sei auch an die verfassungswidrigen EU-Sanktionen gegen Personen wie Hüseyin Dogru und Jaques Baud erinnert, die ebenfalls Angriffe auf die Presse- und Meinungsfreiheit darstellen. Der Druck auf – im Rahmen der Gesetze – handelnde Friedensbewegte und Bürgerrechtler wird weiter erhöht.
„Im besten Falle waren die Politiker, die hier zugestimmt haben, schon geistig in der Sommerpause, im schlimmsten Falle handelt es sich um Verfassungsfeinde. Das Grundgesetz wird in Sonntagsreden geehrt, aber im politischen Alltag von denselben Politikern immer weiter beiseitegeschoben, umgedeutet oder bekämpft“, so Nico Rudolph.

